Haus- und Badeordnung
Haus- und Badeordnung der
Biedensand Bäder Lampertheim GmbH (Biedensand Bäder)
1. Allgemeines
In den Biedensand Bädern soll der Besucher und Badegast bei Sport, Spiel und Spaß, Entspannung, Erholung und Ruhe finden. Deshalb ist überall auf gegenseitige Rücksichtnahme und ausreichende Sicherheit zu achten.
2. Zweck der Haus- und Badeordnung
a. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit der Biedensand Bäder. Ihre Beachtung liegt daher im Interesse eines jeden Badegastes und Besuchers.
b. Die Haus- und Badeordnung wird im Eingangs- bzw. Kassenbereich durch Aushang bekannt gegeben sowie im Internet veröffentlicht.
c. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste, Besucher und Nutzer verbindlich. Mit dem Lösen einer Eintrittskarte bzw. mit dem Erwerb einer Dauerkarte erkennt jeder Badegast und Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
d. Bei Veranstaltungen von Dritten (Vereine, VHS, Schulen und andere) ist der Veranstalter für die Beachtung der Haus- und Badeordnung mit verantwortlich.
3. Öffnungszeiten und Eintritt
a. Die allgemeinen Badezeiten werden durch Aushang in den Eingangsbereichen der Biedensand Bäder bekannt gegeben sowie im Internet veröffentlicht. Die Badezeiten können aus betrieblichen Gründen oder bei Veranstaltungen kurzfristig verändert werden.
b. Die Benutzung der Biedensand Bäder ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet.
c. Die Eintrittskarte ist nicht übertragbar. Sie gilt am Tage der Nutzung und berechtigt nur zum einmaligen Betreten der Bäder. Mit der Eintrittskarte ist ein Wiedereintritt nicht möglich.
d. Kassenschluss (letzter Einlass) ist im Hallenbad 60 Minuten und im Freibad 30 Minuten vor Betriebsende. Die Schwimmbecken bzw. der Badesee sind spätestens 15 Minuten vor Betriebsende zu verlassen.
e. Für erworbene Mehrmonats- und Saisonkarten sowie Geldwertkarten besteht kein Anspruch auf Rücknahme.
f. Personen, die sich während der Öffnungszeiten ohne gültige Eintrittskarte in den Bädern aufhalten, zahlen ein erhöhtes Eintrittsgeld von 60,- Euro.
g. Personen, die sich außerhalb der Öffnungszeiten und ohne Erlaubnis durch die Geschäftsleitung in den Biedensand Bädern aufhalten, zahlen ein erhöhtes Eintrittsgeld von 60,- Euro. Die Gesellschaft behält sich in diesen Fällen vor, eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch zu stellen bzw. ein Hausverbot auf unbestimmte Zeit zu verhängen.
4. Badegäste
a. Die Benutzung der Biedensand Bäder ist grundsätzlich jedermann gestattet.
b. Kindern unter 8 Jahren ist der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung eines Erwachsenen gestattet.
c. Psychisch Kranke, bei denen Anhaltspunkte für eine Selbst- oder Allgemeingefährdung besteht sowie Personen mit Krampfanfallsleiden ist im Interesse ihrer eigenen Sicherheit der Zutritt und Aufenthalt nur in Begleitung einer qualifizierten Begleitperson gestattet.
d. Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer Begleitperson gestattet.
e. Keinen Zutritt erhalten:
• Personen die unter Einfluss berauschender Mittel stehen (z.B. Alkohol, Drogen, Medikamente)
• Personen, die Tiere mit sich führen
• Personen mit meldepflichtigen Krankheiten und Infektionskrankheiten
Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal.
5. Verhalten in den Bädern
a. Die Badegäste und Besucher haben alles zu unterlassen, was gegen die guten Sitten verstößt oder der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwider läuft.
b. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Jede Beschädigung oder Verunreinigung ist untersagt und verpflichtet zum Schadensersatz.
c. Die Schwimmbecken sind nur in geeigneter Badebekleidung zu benutzen. Ob die Badebekleidung diesen Anforderungen entspricht, entscheidet das Betriebspersonal.
d. Die Sammel-Umkleiden dürfen nur von Personen des Geschlechts betreten werden, für die sie bestimmt sind.
e. Findet ein Badegast Räume oder Einrichtungen beschädigt oder verunreinigt vor, so wird um sofortige Mitteilung an das Aufsichtspersonal gebeten.
f. Jeder Badegast hat im Duschraum bzw. im Durchschreitebecken vor Benutzung der Schwimmbecken eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen. Das Betriebspersonal kann eine Reinigung anordnen und ungeduschten Badegästen die Nutzung untersagen.
g. Die Rutsche darf nur entsprechend der aushängenden Beschilderung benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Auslaufbereich muss sofort verlassen werden.
h. Nicht gestattet sind:
• das Mitbringen von Musikinstrumenten und Tonwiedergabegeräten mittels Lautsprecher
• das Rauchen in sämtlichen Räumen
• Ball- und Wurfspiele außerhalb der vorgesehenen Plätze
• das Mitbringen von Tieren
• Behälter aus Glas im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich zu benutzen
• Zerbrechliche Behälter (z.B. aus Glas oder Porzellan) dürfen nicht mitgebracht werden. Hierzu zählen auch sog. Shisha-pfeifen.
• die Nutzung von Luftmatratzen, Taucherutensilien, Paddles und anderen Wassersportgeräten
• das Essen und Trinken in den Becken und an den Beckenumgängen
• das seitliche Einspringen von den Beckenumgängen
• Foto- und Filmaufnahmen ohne Genehmigung durch die Geschäftsleitung
• das Grillen außerhalb des Grillplatzes
• das Rasieren in den Sanitär- und Umkleidebereichen
• das Konsumieren von Drogen ist untersagt
i. In den Nichtschwimmerbecken ist die Benutzung von Schwimmhilfen gestattet.
j. Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherflossen und Schnorchelgeräten ist nicht gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) und Taucherbrillen (Tauchermasken) erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verwendung von Schwimmhilfen ist im Schwimmerbecken bzw. im Schwimmerbereich des Beckens nicht gestattet.
k. Bei Gewitter sind die Schwimmbecken von den Badegästen unaufgefordert zu verlassen.
l. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal.
6. Aufsicht und Unfälle
a. Das Betriebspersonal hat für die Sicherheit des Badebetriebs und für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung zu sorgen. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
b. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) hat im Jahr 2003 neue Kennzeichen zur Sicherung von Badestellen eingeführt. Rot und gelb sind die Farben, die Badegästen wichtige Hinweise über die Bewachung am Badesee, Risiken und andere Rahmenbedingungen geben.
c. Das Betriebspersonal übt gegenüber allen Badegästen und Besuchern das Hausrecht aus und ist befugt, Personen, die die Sicherheit, Ruhe und Ordnung gefährden, andere Badegäste und Besucher belästigen und trotz Ermahnungen gegen die Bestimmungen der Haus- und Badeordnung verstoßen, aus dem Bereich der Bäder zu verweisen.
d. Im Falle der Verweisung aus dem Bad wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
e. Der Zutritt kann durch die Geschäftsleitung auf Zeit oder auf Dauer untersagt werden.
7. Gewerbeausübung
a. Jegliche gewerbliche Betätigung innerhalb des Bades ist ausschließlich mit Zustimmung der Biedensand Bäder gestattet.
b. Desgleichen bedürfen Film- und Fotoaufnahmen durch Presse und gewerbliche Nutzer der Genehmigung der Biedensand Bäder.
c. Schwimmunterricht wird nur vom Fachpersonal der Biedensand Bäder oder von Kursleitern/-in der Volkshochschule Lampertheim erteilt. Die benötigten Informationen für die Schwimmkurse können beim Fachpersonal erfragt werden. Ausgenommen ist der Schwimmunterricht geschlossener Schulklassen und Vereinen, wenn er von einem zuständigen Schwimmlehrer/-in bzw. Trainer/Übungsleiter/-in erteilt wird.
d. Private Schwimmlehrer/-in werden zur gewerbsmäßigen Erteilung von Schwimmunterricht nicht zugelassen.
8. Haftung
a. Die Badegäste und Besucher benutzen die Bäder einschließlich der Spiel- und Sporteinrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Bäder und ihre Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Für höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.
b. Für Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen mitgebrachter Sachen wird nicht gehaftet.
c. Fahrzeuge sind nur auf den ausgewiesenen Parkflächen abzustellen. Für Verlust oder Beschädigungen von Fahrzeugen, die auf Parkplätzen der Biedensand Bäder parken, wird keine Haftung übernommen.
d. Der Betreiber oder sein Erfüllungsgehilfe haftet für Personen-, Sach- bzw. Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
e. Für die Nutzung der Wertfächer und Schließfächer wird keine Haftung übernommen.
9. Inkrafttreten
Die geänderte Haus- und Badeordnung tritt ab sofort in Kraft.
Lampertheim, den 19.02.2016
Jens Klingler
Geschäftsführer