Wohnmobilstellplätze „An den Biedensand Bädern“
Seit Januar 2018 gibt es in Lampertheim für Wohnmobilisten den frisch fertiggestellten Stellplatz „An den Biedensand Bädern“.
Der neue Wohnmobilstellplatz liegt direkt neben dem Frei- und Hallenbad, den Biedensand Bädern und ist nur wenige hundert Meter von der Innenstadt entfernt. Besuchen Sie Lampertheim mit dem Wohnmobil und erleben Sie die Spargelstadt Lampertheim und das angrenzende Naturschutzgebiet „Lampertheimer Altrhein“ von ihrer schönsten Seite. Der Stellplatz kann das ganze Jahr genutzt werden.
Allgemeine Informationen• ganzjährig geöffnet• vier Stellplätze• Hunde sind erlaubt• Standgebühr von 12 Euro ist beim erstmaligen Befahren fällig• die maximale Aufenthaltsdauer ist drei Tage• keine Reservierungsmöglichkeit
Die Standgebühr von zwölf Euro pro angefangene 24 Stunden ist beim erstmaligen Befahren fällig und beinhaltet sowohl die Entsorgung von Abwasser als auch die Nutzung des Schwimmbades.
Für unsere Gäste gibt es selbstverständlich die Möglichkeit der Wasser- und Stromversorgung sowie der Abwasserentsorgung. Die Stromgebühr beträgt 1,20 Euro pro 2kWh und Wasser pro 80 Liter einen Euro. Die Entsorgung mitgeführter ohne Aufenthalt kostet 3 Euro.
Die Gebühren sind in einem Briefumschlag in den Briefkasten am Schiebetor der Biedensand Bäder gegenüber dem Wohnmobilstellplatz einzuwerfen.
Auf den Eintritt in den Biedensand Bädern gibt es bei Benutzung des Wohnmobilstellplatzes einen Rabatt von 50%.
Bitte berücksichtigen Sie, dass das Gelände zwei Eingänge bzw. Kassen hat:
Zugang Hallenbad – Hier befindet sich auch der Wohnmobilstellplatz
Rheinstraße 90, 68623 Lampertheim
Zugang Freibad und Badesee
Weidweg 21, 68623 Lampertheim
Der Wohnmobilstellplatz ist ganzjährig geöffnet. Die Auffahrt ist unabhängig von der Tageszeit möglich.
Die Öffnungs- und Saisonzeiten der Biedensand Bäder finden Sie hier.
Adresse:
Rheinstraße 90, 68623 Lampertheim
Koordinaten
49° 35‘ 40.384‘‘ N 8° 27‘ 14.443‘‘ E
Hier können Sie die Benutzungsordnung lesen und herunterladen: Benutzungsordnung